AGBs

Allgemeine Geschäftsbediungen


Liebe Feriengäste,

 

wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und hoffen, Sie verbringen eine schöne Zeit in unserem Haus. Vorweg einige Informationen zu Ihrem Aufenthalt:

 

Die Eiderperle ist rund 100 Jahre alt. Entsprechend dürfen Sie sich nicht wundern, dass das Haus zum Teil schiefe Böden hat. Bitte stehlen Sie keine Gegenstände und melden Sie uns, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Es ist frustrierend, darauf sitzen zu bleiben. Sollten Sie die Eiderperle über Fewo-direkt oder Airbnb gebucht haben, besteht ohnehin eine Gästehaftpflichtversicherung. Sie müssen das aber melden, nur so kann der Schaden lautlos abgewickelt werden.

 

Müll:

Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Müll gewissenhaft trennen:

Glasflaschen sammeln Sie bitte in der Küche, wir kümmern uns um die Entsorgung. In der Küche finden Sie zudem einen weißen Wertstoffeimer, in der sich ein gelber Sack befindet. Bitte legen Sie dort alle Plastik- und Aluverpackungen rein. Daneben seht ein Eimer für Papiermüll. Unter der Spüle finden Sie einen Doppelmülleimer für Bio- und Restabfälle (je einen).

Im Carport finden Sie auch die Tonnen. Dort finden Sie auch die Restmüll- und die Biotonne.

 

Küche und Bad:

 

Bitte spülen Sie alle scharfen Messer per Hand ab. In der Spülmaschine werden sie stumpf und setzen zudem fiesen Flugrost an. Damit wollen Sie Ihr Essen – verständlicherweise – auch nicht mehr bearbeiten. Wir bitten Sie auch, wirklich nur sauberes Geschirr zurück in den Schrank einzuräumen.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Fett- und Essensreste in die Spüle kippen. Die Rechnung zur Entfernung der Verstopfung wird von Ihrer hinterlegten Kaution abgezogen. Dies gilt auch für Verstopfungen – etwa durch Haare – in der Dusche. Daher lassen Sie bitte das Haarsieb in der Dusche. So kann nichts passieren.

 

Rauchen:

Rauchen im Haus ist grundsätzlich verboten. Die Mehrheit unserer Gäste, so auch wir, schätzen frische, saubere Luft in den Wohn-und Schlafräumen. Sie haben aber die Möglichkeit, im Garten zu rauchen. Dort steht für Sie auch einen Aschenbecher bereit, bitte benutzen Sie ihn. Sollten Sie trotz des Verbots im Haus rauchen, behalten wir die Kaution in voller Höhe ein.

 

Handtücher:

Jedem Gast werden zwei Handtücher zur Verfügung gestellt (Duschtuch/Handtuch). Leider müssen wir feststellen, dass oft zusätzliche Handtücher von Gästen unerlaubt genommen werden. Wir müssen immer einen Vorrat frischer Handtücher vorhalten, um schnelle Bettenwechsel zu ermöglichen. Dazu ist es mit einem zusätzlichen Kostenaufwand verbunden. Daher stellen wir für jedes zusätzlich genutzte Handtuch mit 5 € in Rechnung, die von der Kaution abgezogen werden.

 

Partys und Lärm

Die Eiderperle soll ein Ort der Erholung sein. Und natürlich steht es Ihnen frei, mit Ihren Freunden oder Familie einen gemütlichen Abend zu verbringen. Das Haus steht in einem Wohngebiet. Ich bitte Sie daher darauf zu achten, ab 22 Uhr die Lautstärke im Garten merklich zu reduzieren oder verlagern Sie ihre Runde ins Haus. Wir haben ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn und würden das gerne beibehalten.

 

Internetnutzung

 Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die Benutzung des Internets auf eigene Verantwortung läuft. Es ist untersagt, illegale File-Sharing-Seiten aller Art zu nutzen.

 

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

 

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

    das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

Bei Verstoß gegen die Regeln zur Internetnutzung werden Ihre persönlichen Daten an Abmahnkanzleien und/oder ermittelnde Behörden zur Verfolgung weitergegeben. Zusätzliche Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.


Wir danken für Ihr Verständnis

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